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"In allen Schulen ist Gemeinschaftskunde ordentliches Lehrfach." - Landesverfassung Baden-Württemberg Art. 21 (2)

Gemeinschaftskunde, auch Sozialkunde oder Politische Bildung, ist seit Anfang der 1960er Jahre an den allgemeinbildenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeführtes Unterrichtsfach, das die Gesellschaft, das politische System sowie die Wirtschafts- und Rechtsordnung der Bundesrepublik unter soziologischer, politikwissenschaftlicher, wirtschaftlicher und juristischer Perspektive beleuchten und zur politischen Bildung der Schüler beitragen soll.

In der Grundschule ist Politische Bildung eine sogenannte Perspektive im Sachunterricht. In der gymnasialen Oberstufe gehört Gemeinschaftskunde wie Geschichte und Erdkunde zum gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld und muss in vielen Bundesländern zwei oder vier Halbjahre lang belegt werden.